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Transparenz
Hinsichtlich der Bestimmungen in Art. 1, Abs. 125-bis Gesetz Nr. 124/2017 bezüglich der Verpflichtung, im Anhang zum Jahresabschluss alle Geldbeträge auszuweisen, die gegebenenfalls während des Geschäftsjahrs in Form von Subventionen, Beihilfen, vergüteten Aufträgen oder sonstigen wirtschaftlichen Vorteilen von der öffentlichen Verwaltung und von den in Absatz 125-bis des oben genannten Artikels aufgeführten Stellen erhalten wurden, bescheinigt die Gesellschaft hiermit:
- dass im Geschäftsjahr 2019 ein Beitrag der Autonomen Provinz Bozen in Höhe von Euro 13.650 für Beratungskosten ausgezahlt wurde, welcher Kompetenz 2018 in den Erlösen berücksichtigt wurde;
- dass im Geschäftsjahr 2019 ein Beitrag der Handelskammer Bozen in Höhe von Euro 3.600 für Aufwendungen für die Digitalisierung ausgezahlt wurde.